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Verwaltungsverfahren

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Postnachsendeauftrag


Verwaltungsverfahren

Damit Sie auch in der neuen Wohnung Ihre Post gleich erhalten, können Sie der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag erteilen. Ihre Briefe und Pakete werden dann automatisch an die neue Adresse weitergeleitet.

Ihren Nachsendeauftrag sollten Sie spätestens fünf Tage vor Ihrem Umzug stellen. Grundsätzlich gilt ein Nachsendeauftrag sechs Monate. Er kann jedoch einmalig für weitere sechs Monate verlängert werden.

Informieren Sie die Absender, die noch an Ihre alte Anschrift geschrieben haben, über Ihre neue Adresse.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an eine Postfiliale in Ihrer Nähe, die Sie über die Internetseite der Deutschen Post finden können.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Sie können den Nachsendeauftrag persönlich oder schriftlich erteilen. Das Antragsformular liegt in jeder Postfiliale aus. Die Beauftragung und die Bezahlung der Gebühren können auch elektronisch über das Internet erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

entfällt

Frist

Stellen Sie Ihren Nachsendeauftrag spätestens fünf Tage vor Ihrem Umzug.

Gebühren

  • Privatkunden, 6 Mo. = 15,20 EUR
  • Privatkunden, 12 Mo. = 25,20 EUR
  • Geschäftskunden, 6 Mo. = 30,20 EUR
  • Geschäftskunden, 12 Mo. = 50,20 EUR

Rechtsgrundlage

entfällt


Neues

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